Zulassung

Die Zulassung als Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfolgt i.d.R. durch den Präsidenten des Landgerichts.

Voraussetzungen sind insbesondere: 

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
    (gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen)

  • Sachkunde
    (eine den Berufsanforderungen angemessene Ausbildung / z.B. Fortbildung zum Rentenberater an der Rentenfachschule – ASB Bildungsgruppe Heidelberg)

  • Berufspraxis
    (mehrjährige einschlägige berufspraktische Erfahrung mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung / z.B. Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger)

 

Meine Registrierung/Zulassung erfolgte am 15.08.2012 durch das Oberlandesgericht Hamm / Az.: 3712 – 8.399