Zulassung
Die Zulassung als Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfolgt i.d.R. durch den Präsidenten des Landgerichts.
Voraussetzungen sind insbesondere:
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
(gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen) - Sachkunde
(eine den Berufsanforderungen angemessene Ausbildung / z.B. Fortbildung zum Rentenberater an der Rentenfachschule – ASB Bildungsgruppe Heidelberg) - Berufspraxis
(mehrjährige einschlägige berufspraktische Erfahrung mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung / z.B. Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger)
Meine Registrierung/Zulassung erfolgte am 15.08.2012 durch das Oberlandesgericht Hamm / Az.: 3712 – 8.399