Ein Rentenbescheid kann jederzeit überprüft werden, auch wenn die Rente schon jahrelang gezahlt wird. Ist die einmonatige Widerspruchsfrist des Rentenbescheides verstrichen, kann die Rente für die Zukunft in Ordnung gebracht werden. Eine Korrektur für die Vergangenheit ist für die letzten vollen vier Kalenderjahre und das lfd. Jahr möglich.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.