Das Berufsbild eines Rentenberaters

Was ist ein Rentenberater?

Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die – ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte – in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind.

Rentenberater sind:

  • rechtsberatend, rechtsgestaltend, und streitverhütend tätig,
  • von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
  • ein Organ der Rechtspflege,
  • unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten,
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts,
  • unterliegen der Schweigepflicht

 

Die immer komplexere Rechtsmaterie sowie ständige Rechtsänderungen und Rechtsanpassungen machen es immer schwieriger, die eigenen Rechte zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen. Jeder zweite Rentner z.B. versteht seinen Rentenbescheid aufgrund der immer komplizierter werdenden Bestimmungen schon jetzt nicht mehr. Jedem vierten Rentenbescheid wird sogar widersprochen. Da ist sachkundiger Rat vonnöten, den Ihnen der Rentenberater bietet.

 

Hierzu kommt die schlechte finanzielle Lage der Sozialversicherungssysteme. Konsequentes Kostenmanagement wirkt sich oft nachteilig auf die Leistungsgewährung und auf Ihre Rechte aus.

 

Der Rentenberater hat nicht nur die Aufgabe, Sie in den Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten, die mit Rente zu tun haben. Das Aufgabengebiet ist viel weitreichender und umfasst insbesondere auch die Beratung in Sachen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, wenn sich hier Auswirkungen auf eine Rente ergeben.